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Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht: Ihr Strafverteidiger in Mainz und bundesweit

 

Mein Name ist Dr. Klaus Wasserburg und ich bin Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht. Geht es um strafrechtliche Angelegenheiten, die Sie oder Ihr Unternehmen betreffen, stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen, langjähriger Erfahrung und praktikablen Lösungen zur Seite. Ich verfüge über jahrzehntelange Erfahrung, um Sie bei Fragen zu Wirtschaftsdelikten und Compliance-Herausforderungen zu unterstützen. Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung, um Ihre geschäftlichen Interessen zu schützen und strafrechtliche Risiken zu minimieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie ich Ihnen im Rahmen einer kompetenten Rechtsberatung helfen kann und welche Möglichkeiten es gibt, wenn Sie eines Verstoßes gegen das Wirtschaftsstrafrecht beschuldigt sind. Vereinbaren Sie telefonisch unter 06131-613025 einen Termin.

Ihre Mainzer Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht: Straftaten im Bereich der Wirtschaft erfordern besondere Kenntnisse

 

Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht kenne ich mich in dem Rechtsgebiet aus. Grundsätzlich gilt: Der Begriff Wirtschaftsstrafrecht umfasst in Deutschland Straftatbestände des Strafgesetzbuchs (StGB), die auch in die Bereiche der Wirtschaft fallen. Insbesondere geht es um Straftaten, die von einem Unternehmen oder innerhalb eines Unternehmens begangen werden können. Gegen Geschäftsführer, Gesellschafter oder Mitarbeiter können strafrechtlich relevante Vorwürfe wie besonders Betrug (§ 263 StGB), Bestechung (§ 334 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) erhoben werden. Das sind aber nur Beispiele für eine Vielzahl weiterer in Frage kommender Tatbestände.

Werden Betroffene mit entsprechenden Vorwürfen konfrontiert, sollte sofort ein spezialisierter Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht konsultiert werden. Beschuldigtenvernehmungen sollten durch den Verteidiger abgesagt werden. Als Rechtsanwalt in Mainz verteidige ich meine Mandanten in verschiedenen Bereichen des Strafrechts und habe 1997 die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” erhalten. Setzen Sie sich mit meiner Kanzlei bei Problemen im Wirtschaftsstrafrecht — ob in Mainz oder anderswo in Deutschland — unter der Telefonnummer 06131-613025  in Verbindung, um eine persönliche Beratung zu vereinbaren. Entscheiden Sie sich für eine Zusammenarbeit, begleite ich Sie durch das gesamte Strafverfahren, vertrete Sie vor Gericht und Sie erhalten eine umfassende strafrechtliche Betreuung.

Eine erfolgreiche Strafverteidigung verlangt Fachwissen, Erfahrung und Fingerspitzengefühl

 

Nicht nur Anwälte bzw. Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht benötigen eingehende Kenntnisse wirtschaftlicher Abläufe und Vorschriften für die Verteidigung ihrer Mandanten. Auch Richter und Staatsanwälte müssen in der Lage sein, die oft komplexen und umfangreichen Ermittlungen und Hauptverhandlungen führen zu können. Zur Bekämpfung verschiedener Straftaten in der Wirtschaft haben die Bundesländer inzwischen mehr als 20 entsprechende Schwerpunktstaatsanwaltschaften geschaffen, die ausschließlich wegen Straftaten im Bereich der Wirtschaft ermitteln.

  • Betrug,
  • Korruption,
  • Insolvenzdelikte,
  • Steuerstrafrecht,
  • Untreue,
  • Diebstahl geistigen Eigentums,
  • Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen,
  • Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz.

Welche Strategie in der Strafverteidigung im Einzelfall gewählt werden soll, ist oft keine einfache Entscheidung. Als erfahrener Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht stehe ich Ihnen zur Verfügung. Oft geht es im Wirtschaftsstrafrecht um die schwierige Unterscheidung zwischen noch erlaubten Handlungen im Sinne des Wirtschaftens und krimineller Tätigkeit im Sinne der Wirtschaftskriminalität. Mit Sachverstand und Feingefühl setze ich mich für einen positiven Ausgang Ihres individuellen Falles ein und vertrete Sie auch vor Gericht.

Der Strafverteidiger muss im Wirtschaftsstrafrecht zuverlässig einschätzen können, welcher Weg in der Verteidigung einzuschlagen ist, ob ausschließlich er für den Mandanten sprechen soll, ob ausnahmsweise ein kooperatives Vorgehen gegenüber der Ermittlungsbehörde in Frage kommen könnte, oder ob Schriftsätze der Verteidigung und Beweisanträge in Betracht zu ziehen sind.

Compliance in Unternehmen

 

Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht bin ich zudem Ihr kompetenter Ansprechpartner im Hinblick auf Compliance-Maßnahmen. Durch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sind Unternehmen und ihre Verantwortlichen dazu angehalten, geeignete Vorkehrungen zu treffen, die dem Begehen von Straftaten vorbeugen und sie vermeiden. Dazu gehört auch die Entwicklung entsprechend gestalteter Prozesse und Abläufe innerhalb des Unternehmens. In der Wirtschaft werden solche Maßnahmen zur Vermeidung von strafrechtlichen Konsequenzen “Compliance” genannt.

Wurden innerhalb eines Unternehmens keine geeigneten Maßnahmen zur Aufsicht und Organisation installiert, dann sind sowohl das Unternehmen als auch seine Verantwortlichen dem Risiko von Ermittlungsverfahren ausgesetzt. Auch durch Unterlassen oder Fahrlässigkeit begangene Straftaten gehören natürlich zum Wirtschaftsstrafrecht. Um sich besser effektiv schützen zu können und eigene Rechte zu wahren, ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht zu empfehlen.

Die Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht in Mainz

 

Ziel jeder Verteidigung im Strafrecht ist an erster Stelle eine Einstellung des Verfahrens und später in der Hauptverhandlung einen Freispruch zu erreichen. Gelingt das wegen der Beweislage nicht, dann muss versucht werden, den Schaden durch das Strafverfahren (Bestrafung, Berichte in den Medien, Schadenersatz, u.v.a.) zu minimieren. Um die Folgen eines Ermittlungsverfahrens möglichst gering zu halten, sollte man bei entsprechenden Anschuldigungen unverzüglich Kontakt zu einem Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht aufnehmen. Ich berate Sie umfassend und erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie, wobei das Aktenstudium die Grundlage bildet. Sehen Sie sich also mit einem Vorwurf des Verstoßes gegen das Wirtschaftsrecht konfrontiert, stehe ich Ihnen zur Seite, um einen positiven Ausgang für Sie zu erreichen.

Als Anwalt im Strafrecht bin ich zudem im Arztstrafrecht, Umweltstrafrecht und Sexualstrafrecht in Mainz und bundesweit für Sie da. Darüber hinaus bin ich im Bereich der Kapitaldelikte tätig. Ich berate zu Vorkehrungsmaßnahmen, beantworte Ihre Fragen als Beschuldigter einer Straftat und setze mich als Fachanwalt für Strafrecht in allen Belangen für Sie ein.