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Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht - in Mainz und bundesweit

 

Der Begriff Wirtschaftsstrafrecht umfasst in Deutschland Straftatbestände des Strafgesetzbuchs (StGB), die auch in die Bereiche der Wirtschaft fallen. Insbesondere geht es um Straftaten, die von einem Unternehmen oder innerhalb eines Unternehmens begangen werden können. Gegen Geschäftsführer, Gesellschafter oder Mitarbeiter können strafrechtlich relevante Vorwürfe wie Betrug (§ 263 StGB), Bestechung (§ 334 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) erhoben werden. Das sind aber nur Beispiele für eine Vielzahl weiterer in Frage kommender Tatbestände.

Werden Betroffene mit entsprechenden Vorwürfen konfrontiert, sollte ein spezialisierter Anwalt, ein Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht, konsultiert werden. Als Rechtsanwalt in Mainz verteidige ich meine Mandanten in verschiedenen Bereichen des Strafrechts und habe 1997 die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” erhalten. Setzen Sie sich mit meiner Kanzlei bei Problemen im Wirtschaftsstrafrecht in Mainz unter der Telefonnummer 06131-613025 in Verbindung, um eine persönliche Beratung zu vereinbaren.
Straftaten im Bereich der Wirtschaft erfordern besondere Kenntnisse

Nicht nur Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht benötigen eingehende Kenntnisse wirtschaftlicher Abläufe und Vorschriften für die Verteidigung ihrer Mandanten. Auch Richter und Staatsanwälte müssen in der Lage sein, die oft komplexen und umfangreichen Ermittlungen und Hauptverhandlungen führen zu können. Zur Bekämpfung verschiedener Straftaten in der Wirtschaft haben die Bundesländer inzwischen mehr als 20 entsprechende Schwerpunktstaatsanwaltschaften geschaffen, die ausschließlich wegen Straftaten im Bereich der Wirtschaft ermitteln.

  • Betrug,
  • Korruption,
  • Insolvenzdelikte,
  • Steuerstrafrecht,
  • Untreue,
  • Diebstahl geistigen Eigentums,
  • Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen,
  • Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz.

Welche Strategie in der Strafverteidigung im Einzelfall gewählt werden soll, ist oft keine einfach Entscheidung. Oft geht es im Wirtschaftsstrafrecht um die schwierige Unterscheidung zwischen noch erlaubten Handlungen im Sinne des Wirtschaftens und krimineller Tätigkeit im Sinne der Wirtschaftskriminalität.

Der Strafverteidiger muss im Wirtschaftsstrafrecht zuverlässig einschätzen können, welcher Weg in der Verteidigung einzuschlagen ist, ob ausschließlich er für den Mandanten sprechen soll, ob ausnahmsweise ein kooperatives Vorgehen gegenüber der Ermittlungsbehörde in Frage kommen könnte, oder ob Schriftsätze der Verteidigung und Beweisanträge in Betracht zu ziehen sind.
Compliance in Unternehmen

Durch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sind Unternehmen und ihre Verantwortlichen dazu angehalten, geeignete Vorkehrungen zu treffen, die dem Begehen von Straftaten vorbeugen und sie vermeiden. Dazu gehört auch die Entwicklung entsprechend gestalteter Prozesse und Abläufe innerhalb des Unternehmens. In der Wirtschaft werden solche Maßnahmen zur Vermeidung von strafrechtlichen Konsequenzen “Compliance” genannt.

Wurden innerhalb eines Unternehmens keine geeigneten Maßnahmen zur Aufsicht und Organisation installiert, dann sind sowohl das Unternehmen als auch seine Verantwortlichen dem Risiko von Ermittlungsverfahren ausgesetzt. Auch durch Unterlassen oder Fahrlässigkeit begangene Straftaten gehören natürlich zum Wirtschaftsstrafrecht. Um sich effektiv schützen zu können und eigene Rechte zu wahren, ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen.
Die Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht in Mainz

Ziel jeder Verteidigung im Strafrecht ist an erster Stelle eine Einstellung des Verfahrens und später in der Hauptverhandlung einen Freispruch zu erreichen. Gelingt das wegen der Beweislage nicht, dann muss versucht werden, den Schaden durch das Strafverfahren (Bestrafung, Berichte in den Medien, Schadenersatz, u.v.a.) zu minimieren. Um die Folgen eines Ermittlungsverfahrens möglichst gering zu halten, sollte man bei entsprechenden Anschuldigungen unverzüglich Kontakt zu einem Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht aufnehmen. Ich berate Sie umfassend und erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie, wobei das Aktenstudium die Grundlage bildet.