Bei Sexualdelikten handelt es sich um äußerst schwerwiegende Vorwürfe, die das Leben des Beschuldigten nachhaltig beeinträchtigen können. Selbst wenn sich später herausstellt, dass die Anschuldigungen unbegründet sind, steht für den Betroffenen alles auf dem Spiel. Nicht nur Falschbeschuldigungen sind in dem Bereich besonders häufig, sondern auch Fehlurteile als Folge der schwierigen Beweislage. Wenn der Vorwurf einer Sexualstraftat erhoben wird, sollten Sie sofort einen qualifizierten Anwalt für Sexualstrafrecht aufsuchen.
Seit 1988 bin ich als Strafverteidiger tätig, 1997 wurde die Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ gestattet. Bundesweit berate und verteidige ich die Mandanten als Anwalt für Strafrecht aus Mainz. Auch bei einem Vorwurf wegen einer Sexualstraftat können Sie sich jederzeit mit meiner Kanzlei unter der Telefonnummer 06131-613025 in Verbindung setzen. Ich berate und verteidige Sie dann umfassend. Auf Grundlage der langen Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht versuche ich auch im Sexualstrafrecht frühzeitig durch Stellungnahmen und Beweisanträge die Erhebung einer Anklage zu verhindern.
Das Sexualstrafrecht ist im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuchs (§§ 174 – 184 l StGB) geregelt. Das Strafgesetz enthält eine Vielzahl von strafbaren Delikten, deren Verfolgung besonders dem Schutz des Rechts der sexuellen Selbstbestimmung dient. Dem Beschuldigten drohen im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung erhebliche Konsequenzen, sodass die rechtzeitige Hinzuziehung eines Anwalts im Sexualstrafrecht unerlässlich ist.
Das Sexualstrafrecht stellt unter anderem folgende Taten unter Strafe:
Bereits Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs, der Vergewaltigung oder eines anderen Deliktes aus dem Sexualstrafrecht sind von hoher Brisanz für Beschuldigte. Die gesellschaftlichen Konsequenzen einer solchen Verurteilung können sich vernichtend auf das Berufs- und Privatleben auswirken und reichen von sozialer Stigmatisierung bis zu beruflichen Einbußen. Auch die psychische Belastung als Folge eines solchen Verfahrens ist außerordentlich hoch, und die Anprangerung in den Medien verschärft den Druck zusätzlich. Suizide als Folge davon sind relativ häufig.
Kommt es zu einer Verurteilung im Sexualstrafrecht, können die Folgen und Strafen äußerst gravierend sein. Die konkreten Sanktionen hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Schwere der begangenen Straftat, das Alter des Opfers, das Vorstrafenregister des Täters und weitere Umstände des Falles. In den meisten Fällen können Verurteilungen zu langjährigen Freiheitsstrafen ohne Bewährung führen. Sind Sie mit Vorwürfen im Bereich des Sexualstrafrechts konfrontiert, nehmen Sie am besten rechtzeitig rechtliche Unterstützung von einem kompetenten Anwalt für Sexualstrafrecht in Anspruch, um Ihre Rechte zu schützen und angemessene Verteidigungsstrategien zu entwickeln.
Es ist wichtig, sofort beim Vorwurf einer Sexualstraftat zu einem auf diesem Rechtsgebiet erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht zu gehen, der seit langem auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts tätig ist. Regelmäßig ist es ein Fehler, wenn der Beschuldigte sich vernehmen lässt. Hier muss mehr noch als in anderen strafrechtlichen Bereichen unbedingt versucht werden zu erreichen, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt und keine Anklage erhoben wird. Das kann aber nicht immer gelingen. Sexualstrafsachen sind höchst komplex und sehr gefährlich für Beschuldigte. Ein auf diesem Gebiet erfahrener Anwalt im Sexualstrafrecht ist Rechtsanwalt Dr. Wasserburg in Mainz.
Lassen Sie sich nicht von der Polizei zu einer Aussage ohne Verteidiger drängen. Sinnvoll ist von dem Schweigerecht, das jedem Beschuldigten zusteht, Gebrauch zu machen. Das darf niemandem zum Nachteil ausgelegt werden. Einmal erfolgte Aussagen lassen sich nicht effektiv widerrufen oder korrigieren.
Entscheidend für den Erfolg einer Strafverteidigung ist stets die Einsichtnahme in die vollständige Ermittlungsakte. Akteneinsicht wird nur einem Anwalt gewährt, jedoch kann der Beschuldigte ausnahmsweise bei der Staatsanwaltschaft selbst Akteneinsicht erhalten. Erst nach Einsichtnahme in die vollständige Ermittlungsakte mit allen Bei- und Nebenakten ist eine sinnvolle Verteidigung überhaupt erst möglich. In den meisten Fällen wird der Anwalt für Sexualstrafrecht eine Stellungnahme der Verteidigung abgeben, die keine Stellungnahme des Beschuldigten darstellt. Dies dient dem Schutz des Mandanten, dem später kein Vorwurf aus dieser Stellungnahme gemacht werden kann, da er selbst sie nicht abgegeben hat, denn sie wurde von dem Verteidiger im Namen des Verteidigers für Beschuldigten abgegeben. Eine Stellungnahme des Beschuldigten stellt sehr oft einen später irreparablen Fehler dar.
Sach- und Beweislage sind bei Sexualstraftaten meist sehr komplex. Häufig steht Aussage gegen Aussage. Deshalb sollte bei Vorwürfen aus diesem Bereich immer sofort ein erfahrener Anwalt für Sexualstrafrecht hinzugezogen werden. Für eine erfolgreiche Verteidigung, eine Einstellung oder einen guten Ausgang des Strafverfahrens, ist sein Fachwissen, insbesondere in der Aussagepsychologie, nicht selten von entscheidender Bedeutung. Die Aussagepsychologie ermöglicht es, die Glaubwürdigkeit der Zeugen infrage zu stellen und mögliche Erinnerungsverzerrungen oder suggestive Beeinflussung offenzulegen. Als Verteidiger stütze ich mich auf diese Expertise, um die Schwächen in den Zeugenaussagen aufzudecken und die Ungewissheit der Beweislage im Ermittlungsverfahren und später vor Gericht zu betonen.
Vereinbaren Sie bei einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anzeige sofort einen Termin bei mir, Ihrem erfahrenen Strafverteidiger Dr. Wasserburg. Eine Verteidigung ohne Anwalt im Sexualstrafrecht stellt ein besonders unkalkulierbares Risiko für den Beschuldigten dar. Nur mit einem versierten Rechtsbeistand lässt sich der Gefahr von beruflichen und privaten Konsequenzen frühzeitig entgegenwirken.
Neben meiner Tätigkeit im Strafrecht arbeite ich zudem als Anwalt für Wirtschaftsrecht bei Vorwürfen wie Betrug oder Bestechung, aber auch im Arztstrafrecht als Anwalt. Mit Erfahrung und Kompetenz stehe ich Ihnen mit meiner Kanzlei in Mainz und bundesweit zur Verfügung.