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Der Anwalt für Arztstrafrecht in Mainz

 

Der Anwalt für Arztstrafrecht in Mainz

Sobald gegen Sie ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben wird, sollten Sie sich an einen Anwalt mit Arztstrafrecht als Tätigkeitsschwerpunkt wenden, um alle Chancen der Verteidigung auszuschöpfen. Die möglichen Vorwürfe gegen Beschuldigte und damit auch die rechtlichen Voraussetzungen einer Verteidigung sind vielfältig. Ein erfahrener Rechtsanwalt weiß, was zu tun ist und kann Ihre Interessen qualifiziert vertreten.

Als Rechtsanwalt in Mainz bin ich bundesweit für meine Mandanten im Arztstrafrecht tätig. Verlassen Sie sich auf meine langjährige Erfahrung als Verteidiger im Strafrecht und geben Sie Ihren Fall vertrauensvoll in die Hände eines Strafverteidigers. Vereinbaren Sie mit meiner Kanzlei unter der Rufnummer 06131-613025 einen Termin.


Bei diesen Vorwürfen hilft ein Rechtsanwalt für Arztstrafrecht


Als Anwalt für Arztstrafrecht in Mainz kenne ich die verschiedenen Vorwürfe, die Ärzten gemacht werden und die rechtlichen Beistand bis hin zur Strafverteidigung erfordern. Immer wieder werden Ärzten Behandlungsfehler vorgeworfen, die oft aber nicht zutreffen. Mögliche weitere Vorwürfe im Strafrecht sind Abrechnungsbetrug, Bestechlichkeit oder Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen.

Die häufigsten Vorwürfe, die Ärzte betreffen, sind Körperverletzung und fahrlässige Tötung. Meistens entsteht eine solche Situation aus einem angeblichen Behandlungsfehler (Behauptung eines “Kunstfehlers” oder der fehlenden Einwilligung des Patienten). Neben Körperverletzung oder Tötung gibt es zahlreiche weitere Delikte, mit denen sich ein Arzt strafbar machen kann, z.B. Folgende:

  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Ärztliche Sterbehilfe
  • Sexueller Missbrauch während der Behandlung
  • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz oder Transplantationsgesetz
  • Betrug bei der Abrechnung oder Untreue
  • Vorteilsnahme und Bestechlichkeit
  • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht

Wenn Sie beschuldigt werden, sollten Sie sofort Kontakt zu einem Anwalt für das Arztstrafrecht aufnehmen, um die Verteidigung von Anfang an bestmöglich vorbereiten zu können.


Korruption im Gesundheitswesen


Seit Inkrafttreten des “Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen” am 31.05.2016 werden im Arztstrafrecht die Gewährung und Annahme von Vorteilen sanktioniert. Bevorzugt ein Arzt bei der Vergabe und Anwendung von Arznei und Heilmitteln oder Medizinprodukten die eines bestimmten Herstellers gegenüber anderen, weil er dafür Vorteile erhält, ist das strafbar. Als Anwalt für Arztstrafrecht verteidige ich Sie bei solchen Vorwürfen und auf jedem Gebiet des Strafrechts. Bereits seit dem Jahre 1997 führe ich die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht.


Vorsorglich über strafrechtliche Risiken informieren


Als Anwalt für Strafrecht in Mainz berate ich Sie auch präventiv, also ohne konkreten Anlass, z.B. über den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens oder eines Strafprozesses, insbesondere über die rechtlichen Risiken, die der Arztberuf mit sich bringt. Ich erläutere Ihnen als Fachanwalt mit umfassenden Kenntnissen im Arztstrafrecht strafrechtliche Gefahren und andere Fallstricke, die eine Rolle spielen könnten. Nehmen Sie Kontakt zu meiner Kanzlei auf, um einen Termin zur Beratung zu vereinbaren.