„Der Ständige Mitarbeiter von Goltdammer’s Archiv für Strafrecht Dr. Klaus Wasserburg (---) arbeitet anders als die Mehrzahl der Strafjuristen, nämlich altmodisch-gründlich. ‚Modern‘ ist die Vorstellung, dass Strafrechtsfälle möglichst ökonomisch, rasch und endgültig erledigt werden sollen.“ (so: Prof. Dr. Dr. Michael Bock, Mainz; Richter am BGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach, Karlsruhe; Rechtsanwalt Dr. Andreas Geipel, München; Prof. Dr. Michael Hettinger, Mainz; Prof. Dr. Dr. Joachim Röschke, Mainz; in: GA 2013, 328 ff.)
Herzlich Willkommen
auf meiner Homepage, auf der Sie sich einen Eindruck von mir und meiner Tätigkeit verschaffen können.
„Altmodisch-gründliche“ Verteidigung bedeutet für mich, sofort nach Mandatsannahme mit der Verteidigung zu beginnen. Eine detaillierte Aufarbeitung des Sachverhalts, eine kritische Würdigung der Fakten und natürlich eine rechtliche Einschätzung der Situation sind für eine effiziente Strafverteidigung unabdingbar.
Mein Ziel im Ermittlungsverfahren ist, die Erhebung der Anklage zu verhindern!
Entlastende Gründe müssen so früh als möglich der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden, denn die Chancen für den Mandanten auf einen guten Ausgang der Angelegenheit verschlechtern sich rapide mit dem Fortschreiten des Verfahrens.
Für den Verteidiger stellt sich nicht die Frage, ob der Mandant tatsächlich schuldig ist oder nicht. Eine solche Richterfunktion wäre mit der Funktion des Verteidigers unvereinbar. Aufgabe des Verteidigers ist es, sowohl für den Schuldigen, wie für den Unschuldigen alles zu tun, um deren Rechte im Strafverfahren zu wahren und durchzusetzen.
Dazu gehört auch die Beachtung der Schweigepflicht. Ohne Einwilligung des Mandanten darf der Verteidiger grundsätzlich keine Informationen über den Fall an Dritte weitergeben und sich insbesondere in den Medien nicht dazu äußern (es sei denn, es liegt eine Ausnahmesituation vor). Aus diesem Grund kann und möchte ich hier auch keine Angaben zu Mandanten oder zu Strafverteidigungen machen.